Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Eingliederungshilfe SkF Alsdorf

Einzelbetreuung im Rahmen von § 35a SGB VIII

Kinder und Jugendliche mit einer diagnostizierten seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung haben gemäß § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Der SkF Alsdorf übernimmt die Aufgaben der Eingliederungshilfe und gestaltet sein Angebot so, dass es dem Kind oder Jugendlichen weitgehendste Entwicklungsmöglichkeiten bietet und seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Unser Leistungsangebot basiert auf individuellen, in einem Hilfeplanverfahren festgelegten Zielen.

Unser Angebot der Eingliederungshilfe bezieht die sozialräumlichen Begebenheiten sowie das soziale Umfeld ein. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Schule, Ausbildung, soziale Netze und die Lebensgrundlagen.

Folgende Unterstützungsleistungen stehen im Fokus unseres Handels:

  • gemeinsame Erarbeitung von Zielen
  • Erkennen und Nutzen vorhandener Ressourcen
  • Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte
  • Motivierung zur Selbsthilfe
  • Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit
  • Unterstützung bei der Perspektivenfindung
  • Kooperation mit anderen Fachdiensten