MAV

Die MAV des SkF Alsdorf

Seit 2010 gibt es beim SkF Alsdorf eine Mitarbeitervertretung (MAV). Aktuell besteht Sie aus fünf ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen des SkF Alsdorf einsetzen.

Seit der Wahl 2021 bilden Jörn Keller (Vorsitzender), Andreas Malecha (stellv. Vorsitzender), Eyleen Blaim (Schriftführerin), Monika Hartleib und Alexandra Rouette die MAV des SkF Alsdorf.

Was ist eigentlich eine MAV?

MAV ist die Abkürzung für Mitarbeitervertretung.

Die MAV ist ein gesetzliches Gremium. Sie wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer kirchlichen Einrichtung gewählt und vertritt die Mitarbeiter-Interessen bei zahlreichen betrieblichen und persönlichen Maßnahmen des Dienstgebers. In der Privatwirtschaft wählen Beschäftigte einen Betriebsrat, in Verwaltungen und Behörden heißt die Interessenvertretung Personalrat.

Die Rechte und Möglichkeiten der MAV sowie die Pflichten des Dienstgebers gegenüber der MAV ergeben sich aus der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), die jeder Bischof für seine Diözese erlässt. Die Amtszeit der MAV beträgt vier Jahre. Je größer die Anzahl der Wahlberechtigten ist, umso mehr Mitgliederinnen und Mitglieder hat die MAV, maximal können es 15 Mitgliederinnen und Mitglieder sein.

Die allgemeinen Aufgaben der MAV

  • Eine MAV strebt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber an.
  • Sie achtet darauf, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gleich und gerecht behandelt werden.
  • Sie tritt für eine gute Zusammenarbeit ein.
  • Sie nimmt Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie dem Dienstgeber vor und sorgt gegebenenfalls dafür, dass er Abhilfe schafft.
  • Sie fördert die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, so z.B. der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.
  • Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Beschäftigungssicherung und Gesundheitsförderung ein.
  • Sie wirkt auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin
  • Sie regt Maßnahmen an die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen

Die besonderen Rechte der MAV

Die MAV hat besondere Rechte, wie das Recht auf Anhörung, Mitberatung, Vorschlagsrechte, Zustimmungsrechte und Antragsrechte.
Insbesondere in Zustimmungsverfahren kann die MAV den Interessen, Argumenten und Ideen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Geltung verschaffen.

Alles, was ein Mitglied der MAV über dienstliche oder persönliche schutzbedürftige Angelegenheiten erfährt, unterliegt der Schweigepflicht, auch nach dem Ausscheiden aus der MAV!