Startseite » Kinder » Schulbegleitung / Integrationshilfe Schulbegleitung / Integrationshilfe Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Unterstützung benötigen, damit sie die komplexen Anforderungen des Schulalltags bewältigen können. Zur Ermöglichung bzw. zur Förderung der Teilhabe am Schulleben, bietet der SkF e.V. Alsdorf seit 2013 Schulbegleitung an. Die Schulbegleitungen unterstützen die betroffenen Schüler*innen an Regelschulen und an Förderschulen. Sie orientieren sich an den individuellen Erfordernissen und kümmern sich um deren Eingliederung in den Schulalltag mit dem Ziel der größtmöglichen Selbstständigkeit der Schüler*innen. Unsere fachliche Hilfe umfasst: Förderung der Integration in die Klassen- und Schulgemeinschaft Stärkung sozialer Kompetenzen Hilfestellung bei der Strukturierung und Organisation Aufbau und Aufrechterhaltung der Lernfreude Anleitung zur Selbstständigkeit Förderung einer selbstbestimmten Teilhabe an schulischen Aktivitäten Erkennen und Nutzung vorhandener Ressourcen Ausbau der Selbstwirksamkeit des Schülers / der Schülerin Kooperation mit Erziehungsberechtigten, Lehrerkräften, Therapeuten, … Teilnahme an Hilfeplangesprächen Die Schulbegleitungen nehmen an internen Schulungen und Fortbildungen teil und erhalten regelmäßig Fallberatung. Die Kosten für die Unterstützung zur angemessenen Schulbildung für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und / oder geistigen Behinderung trägt der örtliche Sozialhilfeträger nach den Bestimmungen der §§ 75 und 112 SGB IX. Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung oder einer *drohenden seelischen Behinderung erfolgt die Kostenübernahme nach den Bestimmungen des §35a SGB VIII durch das örtliche Jugendamt. * Von einer seelischen Behinderung bedroht gelten Kinder und Jugendliche, bei denen das Eintreten einer seelischen Behinderung nach allgemein ärztlichen und sonstigen fachlichen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Schulbegleitung FAQ Wer kann als Schulbegleiter*in tätig sein? Um als Schulbegleiter*in tätig zu werden, brauchen Sie in der Regel keine pädagogische Ausbildung. Sie betreuen Kinder und Jugendliche, die häufig eine Lese-Rechtschreibschwäche, Lernbehinderung, AD(H)S, Autismus o. Ä. haben und sollten sich mit den individuellen Besonderheiten ihres Betreuungskindes auseinandersetzen. Dabei erhalten Sie Unterstützung von unseren Koordinatorinnen. Vorerfahrungen im Umgang mit Kindern mit und ohne Behinderung, Teilleistungsschwäche, o. Ä. sind von Vorteil. Pflegerische Tätigkeiten fallen in der Regel nicht an. Was sind meine Aufgaben als Schulbegleiter*in? Ihre Aufgabe als Schulbegleiter*in ist es, dem jeweiligen Kind die Teilnahme am Schulleben zu ermöglichen. Welchen Hilfebedarf das jeweilige Kind hat und wie Sie es im Alltag unterstützen können, wird vorab in Gesprächen mit Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, Schulsozialarbeitern, etc. besprochen. Die Koordinatorin unterstützt Sie dabei und steht stets als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Ein guter Austausch mit den Erziehungsberechtigten, den Lehrkräften, dem weiteren pädagogischen Personal und gegebenenfalls mit Therapeuten ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitens. Wo sind Schulbegleiter*innen des SkF Alsdorf tätig? Wie sehen die Arbeitszeiten aus? Unsere Schulbegleiter*innen kommen hauptsächlich an den Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Förderschulen und Gymnasien in Alsdorf, Herzogenrath, Baesweiler und Eschweiler, seltener in Aachen, Stolberg oder Würselen zum Einsatz. Zu Beginn der Betreuung deckt die Schulbegleitung in der Regel den gesamten Stundenplan der/des Schülers/Schülerin ab. Je nach Schulform und Alter der/des Schülers/Schülerin kann dieser zwischen 15 und 30 Stunden, seltener bis zu 35 Stunden pro Woche umfassen. Bitte teilen Sie uns Ihre persönlichen Vorstellungen bezüglich Ihrer Arbeitszeit vorab mit. Ist die Stelle befristet? Ihre Anstellung als Schulbegleiter*in beim SkF Alsdorf e.V. ist an das zu betreuende Kind gebunden. Das jeweils zuständige Jugend- oder Sozialamt bewilligt die Hilfe in der Regel für jeweils 6 oder 12 Monate. Ihr Vertrag ist in der Regel bis zum 31.01. oder 31.07. befristet. Solange der Kostenträger die Hilfe weiterbewilligt, wird ihr Vertrag ab dem 01.02. bzw. 01.08. verlängert, sodass Sie auch während der Sommerferien beschäftigt sind. Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich? Die Entlohnung erfolgt tariflich nach AVR. Wieviel Erholungsurlaub steht mir zu und wann kann ich diesen in Anspruch nehmen? Die Schulbegleiter*innen nehmen ihren Urlaub in den Ferien bzw. an schulfreien Tagen. Allen Mitarbeiter*innen beim SkF e.V. Alsdorf stehen 30 Tage Erholungsurlaub zu. Durch die Summe der Schulferien und schulfreien Tage haben Schulbegleiter*innen jedoch deutlich mehr als 30 Tage im Jahr frei. Aus diesem Grund führen Sie beim SkF e.V. Alsdorf ein Arbeitszeitkonto, das heißt, ca. 20% Ihrer regulären Arbeitsstunden werden nicht direkt vergütet, sondern Ihrem Konto gutgeschrieben, sodass Sie die Ferien und schulfreien Tage über Ihren Urlaubsanspruch hinaus mit Überstunden ausgleichen können. So können wir Ihnen auch während der Ferien ein festes Gehalt auszahlen. Gibt es Fortbildungsmöglichkeiten? Die Schulbegleiter*innen nehmen an regelmäßigen Schulbegleitertreffen teil. Dabei gibt es kollegialen Austausch und Diskussion und/oder eine fachliche Schulung zu Themen aus dem Berufsalltag. Die Treffen finden nachmittags statt, die Teilnahme ist verpflichtend. Fortbildungswünsche können mit der Koordinatorin besprochen werden. Jetzt bewerben Kontaktperson Alexandra Rouette Erzieherin / Kulturpädagogin (B. A.) Rufen Sie uns an rouette-a@skf-alsdorf.de Rufen Sie uns an 0157 74911738 Kontakt auch via WhatsApp möglich Downloads Link Ausführliche Informationen Für BewerberInnen pdf(1 MB)